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   KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13604
KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07 (https://dejure.org/2010,13604)
KG, Entscheidung vom 04.05.2010 - 2 U 80/07 (https://dejure.org/2010,13604)
KG, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 2 U 80/07 (https://dejure.org/2010,13604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 240 ZPO, § 675 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB
    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Umfang der Aufklärungspflichten bei Vermittlung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Insolvenz eines von mehreren Streitgenossen; Rechtsfolgen über einen Stimmen der Erledigungserklärungen hinsichtlich einer Teilkostenentscheidung in einem zuvor ergangene Teilurteil; Pflichten des ...

  • Betriebs-Berater

    Pflichten und Haftung des Anlagevermittlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Unterbrechung des Rechtsstreits wegen in Solvenz eines von mehreren Streitgenossen; Rechtsfolgen über einen Stimmen der Erledigungserklärungen hinsichtlich einer Teilkostenentscheidung in einem zuvor ergangene Teilurteil; Pflichten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1610
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07
    bb) Als Anlagevermittler schuldete der Beklagte zu 1. gemäß § 675 BGB die vollständige und richtige Übermittlung von Informationen über Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind, sowie die Überprüfung des Fondsprospekts daraufhin, ob das dort vorgestellte Anlagekonzept seinem Gesamtbild nach in sich schlüssig ist und ob die dort enthaltenen Informationen vollständig und richtig sind, soweit dies mit zumutbarem Aufwand überprüfbar ist (vgl. BGH , NJW 2004, 1732, Rdnr. 22 zit. nach Juris; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 280 Rdnr. 52, m.Rspr.N.).

    Dahinstehen kann daher, ob die GmbH & Co. KG - etwa im Hinblick auf BGH , NJW 2004, 1732 - verpflichtet gewesen wäre, darauf hinzuwirken, dass in dem Fondsprospekt auf die Höhe der Innenprovision und auf die Weitergabe des Agios an die GmbH & Co. KG hingewiesen wird.

  • BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00

    Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision

    Auszug aus KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch u.a. dann zulässig und geboten, wenn ein Verfahren wegen der Insolvenz eines von mehreren Streitgenossen gemäß § 240 ZPO nicht vollständig abgeschlossen werden kann, der Kostenausgleichsberechtigte ein erhebliches Interesse an dem Erlass der Teilkostenentscheidung hat und diese unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits im Übrigen ist (vgl. BGH , NJW-RR 2001, 642, Rdnr. 2 zit. nach Juris; KG , KGR 2003, 311, Rdnr. 12 zit. nach Juris).
  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Auszug aus KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07
    Das Anlagekonzept hatte nämlich nicht die Veräußerung der Fondsimmobilie zum Gegenstand, die etwa zur Voraussetzung gehabt hätte, dass der Fonds grundbuchmäßig unbelasteter Eigentümer der Fondsimmobilien war (vgl. KG, 4. Zivilsenat , Beschl. v. 3.3.2009 - Az. 4 Sch 2/06 KapMuG, Rdnr. 468 zit. nach Juris: keine Pflicht zur Grundbucheinsicht sogar in Fällen, die auf Eigentumserwerb ausgerichtet sind, solange der Vermittler den Eigentumserwerb nur nicht als "gesichert" darstellt).
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